Die Aufgaben des Bürgerbeauftragten
Wie kann ich Ihnen helfen?
Sie haben Probleme mit einer Behörde? Sie fühlen sich von Ämtern missverstanden? Sie können nicht nachvollziehen, was die Behörde von Ihnen möchte? Ich befasse mich mit Ihrem Anliegen und mache mich für eine einvernehmliche Lösung stark. Als Bürgerbeauftragter helfe ich Ihnen in den Fällen, in denen Sie Schwierigkeiten in der Kommunikation oder im Umgang mit der öffentlichen Verwaltung haben. Ich gehe auf die betroffenen Behörden bzw. zuständigen Stellen zu. Ich lasse mir den zugrundeliegenden Sachverhalt, die Hintergründe und die Rechtslage erläutern und hake nach. Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, sich an den Bürgerbeauftragten zu wenden. Meine Hilfe ist für Sie kostenfrei.
Was ich tun kann:
• schwierige Sachverhalte und Zusammenhänge erklären,
• die Bayerische Staatsregierung und Behörden des Freistaates Bayern oder der Kommunen um Auskunft bitten,
• Ortstermine anbieten, wenn zweckdienlich,
• ggf. Akteneinsicht nehmen,
• individuell auf Ihr Problem eingehen.
Was ich nicht tun kann:
• Rechtsberatung leisten: Diese ist den rechtsberatenden Berufen vorbehalten.
• Entscheidungen von Behörden aufheben, abändern oder überstimmen,
• Behörden und betroffenen Stellen Weisungen erteilen.
Ich kann nicht tätig werden, wenn:
• Sie sich in einer Angelegenheit an mich wenden, für die die Polizei zuständig ist – beispielsweise, wenn Sie Anzeige erstatten möchten,
• Ihre Angelegenheit schon vor Gericht war oder ist,
• wegen des Sachverhaltes bereits staatsanwaltschaftlich ermittelt wird,
• das vorgetragene Anliegen bereits in einem Petitionsverfahren behandelt wird oder wurde,
• Ihr Anliegen zivilrechtlich ist, also z.B. das Miet-, Arbeits-, oder Vertragsrecht betrifft,
• es sich um eine Entscheidung handelt, die eine Gemeinde oder Stadt in kommunaler Selbstverwaltung getroffen hat.
Ich weise darauf hin,
• dass Sie förmliche Rechtsbehelfe nicht bei mir einreichen können. Sie müssen diese bei den zuständigen Stellen einlegen und etwaige Fristen selbst im Blick haben.
Weitere Aufgaben:
• Als Bürgerbeauftragter rege ich geeignete Verbesserungen an. So kann ich – auch über den Einzelfall hinaus – für Veränderungen bei den zuständigen Stellen eintreten. Hierzu wende ich mich unter anderem an die zuständigen Ministerien und schlage Änderungen vor oder bitte um eine Prüfung, ob grundsätzliche Probleme bestehen.
• Als Bürgerbeauftragter soll ich zu allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben der Staatsregierung angehört werden, soweit sie im Schwerpunkt thematisch einschlägige Fragen behandeln oder berühren. Ich kann mich bei wichtigen Themen im Rahmen einer Anhörung schon im Vorfeld mit den Belangen der Bürgerinnen und Bürger einbringen.
Häufig gestellte Fragen
Wenn Sie genauer wissen möchten, ob und wie der Bürgerbeauftragte Ihnen mit Ihrem Anliegen behilflich sein kann, finden Sie hier Informationen zu den häufig gestellten Fragen.
Wie arbeitet der Bürgerbeauftragte? Wann kann er helfen? Das Erklärvideo veranschaulicht, was der Bürgerbeauftragte tut.
Der Bürgerbeauftragte hat weit mehr unternommen, als ich und mein Umfeld erwartet haben.
Dank Ihres Engagements als bayerischer Bürgerbeauftragter habe ich die mir zustehende Zahlung erhalten – ohne Ihren Einsatz würde ich vielleicht noch immer darauf warten.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung – Sie haben mein Gefühl der Hilflosigkeit gegenüber Behörden durch Ihre rasche Antwort reduziert.
Nochmals vielen Dank für Ihr Tätigwerden und weiterhin viel Erfolg bei Ihren Bemühungen als Bürgerbeauftragter der Bayerischen Staatsregierung.
Vielen Dank für Ihre tatkräftige Unterstützung! Wir werden Ihren Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise aufgreifen und hoffen, dass es zu einem für alle Seiten zufriedenstellenden Ergebnis kommen wird.
Ich bedanke mich ausdrücklich für Ihre Antwort, die überraschend schnell kam, konkret auf mein Problem eingeht und so qualifiziert ist, dass ich mein Problem lösen konnte.
Ich bin positiv erstaunt, dass Sie mein Anliegen so ernst genommen haben. Ich stelle fest, man darf Missstände ansprechen, dann kommt auch etwas in Bewegung .

